
Reiten in der freien Landschaft und im Wald ist in NRW durch das Gesetz zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz) geregelt.
Reitwege:
Im Wald ist reiten nur auf gekennzeichneten Reitwegen gestattet. Die Wege, auf denen geritten werden darf, sind durch ein blaues Schild mit einem weißen Reitersinnbild gekennzeichnet. Anstelle eines Schildes kann das Reitersinnbild auch auf Bäume aufgesprüht sein.
Wanderwege dürfen nur durch Reiter mitbenutzt werden, wenn sie durch ein Schild mit weißem Hufeisen besonders gekennzeichnet sind. Dieses Symbol kann auf Bäumen oder anderen Untergründen angebracht sein.
In der freien Landschaft ist das Reiten auf öffentlichen Verkehrsflächen sowie auch auf privaten Straßen und Wegen gestattet. In besonderen Ausnahmefällen ist auf Wegen und Plätzen, die mit einem rot umrandeten Reitverbotsschild mit schwarzem Reitersinnbild gekennzeichnet sind, das Reiten nicht erlaubt.
Reitplaketten:
Wer in der freien Landschaft oder im Walde, auf Straßen oder Wegen reitet, muß an seinem Pferd beidseitig ein Reitkennzeichen mit je einer Jahresreitplakette gut sichtbar am Zaumzeug anbringen.
Diese Reitplakette wird in einer jährlich wechselnden Farbe ausgegeben und gilt nur für das aufgedruckte Kalenderjahr. Kennzeichen und Plaketten werden von den jeweiligen Kreisverwaltungen ausgegeben.
Wer ohne Kennzeichen und gültige Reitplakette oder in Naturschutzgebieten, Landschaftsschutzgebieten, Nationalparken und geschützten Biotopen sowie innerhalb geschützter Landschaftsbestandteile reitet, handelt ordnungswidrig und wird mit einem Bußgeld belegt.
Ordnungswidrigkeiten nach dem Landschaftsgesetz können mit einer Geldbuße bis zu 50.000 EUR geahndet werden.
Verhaltensregeln:
Reiten Sie nur dann ins Gelände, wenn Sie in der Lage sind, auch kritische Situationen zu meistern. Nehmen Sie Rücksicht auf andere Erholungssuchende, und parieren Sie Ihr Pferd beim Begegnen rechtzeitig zum Schritt durch.
Bleiben Sie auch nach starken Niederschlägen auf den Reitwegen und vermeiden Sie ein Ausweichen auf die Randbereiche der Wege. Das Reiten geschieht auf eigene Gefahr! Sorgen Sie deshalb für ausreichenden Versicherungsschutz: Tierhalterhaftpflichtversicherung, Unfallversicherung.
Lassen Sie Ihre Hunde beim Reiten zu Hause und genießen Sie die Ruhe in der Natur. Beunruhigen Sie nicht freilebende Wildtiere. Das freie Laufenlassen von Hunden ist nach dem Landesforstgesetz NW außerhalb der Wege verboten.
Beachten Sie, daß das Reiten auf Feldern nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Grundstückseigentümers gestattet ist. Bitte bedenken Sie auch, daß durch ein Fehlverhalten Einzelner die gesamte Reiterschaft in ein schlechtes Licht gestellt werden kann.