
Die Mitglieder des Zweckverbandes entsenden ihre Vertreter in die Verbandsgremien, den Verbandsausschuss und die Verbandsversammlung.
Obwohl die Städte und Gemeinden des Verbandsgebietes nicht Mitglieder des Zweckverbandes sind, werden auch sie durch den "Planungsausschuss Nord" bzw. den "Planungsausschuss Süd" in die Arbeit des Zweckverbandes eingebunden.