Reiten in der freien Landschaft und im Wald ist in NRW durch das Gesetz zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz) geregelt.
Reitwege
Im Wald ist Reiten nur auf gekennzeichneten Reitwegen gestattet. Die Wege, auf denen geritten werden darf, sind durch ein blaues Schild mit einem weißen Reitersinnbild gekennzeichnet. Anstelle eines Schildes kann das Reitersinnbild auch auf Bäume aufgesprüht sein.
Gekennzeichnete Wanderwege
Wanderwege dürfen nur durch Reiter mitbenutzt werden, wenn sie durch ein Schild mit weißem Hufeisen besonders gekennzeichnet sind. Dieses Symbol kann auf Bäumen oder anderen Untergründen angebracht sein.
In der freien Landschaft
In der freien Landschaft ist das Reiten auf öffentlichen Verkehrsflächen sowie auch auf privaten Straßen und Wegen gestattet. Auf Wegen und Plätzen, die mit einem rot umrandeten Reitverbotsschild mit schwarzem Reitersinnbild gekennzeichnet sind, ist das Reiten nicht erlaubt.
Nicht vergessen: Reitplaketten
Wer in der freien Landschaft, im Wald, auf Straßen oder Wegen reitet, muss an seinem Pferd beidseitig ein Reitkennzeichen mit je einer Jahresreitplakette gut sichtbar am Zaumzeug anbringen.
Diese Reitplakette wird in einer jährlich wechselnden Farbe ausgegeben und gilt nur für das aufgedruckte Kalenderjahr. Kennzeichen und Plaketten werden von den jeweiligen Kreisverwaltungen ausgegeben.
Wer ohne Kennzeichen und gültige Reitplakette oder in Naturschutzgebieten, Landschaftsschutzgebieten, Nationalparken und geschützten Biotopen sowie innerhalb geschützter Landschaftsbestandteile reitet, wird mit einem Bußgeld belegt.
Wichtige Verhaltensregeln
Hier sind ein paar Regeln, die dabei helfen sollen, Konflikte zu vermeiden. Bitte bedenken Sie immer, dass ein Fehlverhalten Einzelner die gesamte Reiterschaft in ein schlechtes Licht stellen kann.