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Wandern auf der Ville

Klüttenweg

Ganz im Zeichen der stillen Erholung steht der Klüttenweg, der auf einer Länge von 16,9 km durch die abwechslungsreichen Wälder der südlichen Ville führt. Dabei wird der Berggeistweiher und der, nicht direkt am Weg liegende, Lucretiasee passiert. Der Berggeistweiher, auch als „Tonweiher“ bekannt, ist im südlichen Bereich als Naturschutzgebiet (1) mit Schilf- und Röhrichtzone von großer Bedeutung für den Naturschutz ausgewiesen. Am Lucretiasee (2), welcher unter Landschaftsschutz steht, sind ganzjährig geschützte Laichzonen eingerichtet, die weder betreten noch befischt werden dürfen. Am Weg liegen auch noch das Swister Türmchen (3), ein Überrest der alten Pfarr- und Wallfahrtskirche des untergegangenen Dorfes Swist auf dem Swisterberg, und der Birkhof (4), an dem sich eine neugotische Kapelle (4) aus dem Jahre 1912 befindet. Der Weg verläuft zum größten Teil flach, an einigen Stellen sind jedoch leichte Höhenunterschiede zu überwinden.

HINWEIS:

Vor etwa 100 Jahren wurde im Gebiet der heutigen Ville-Seen-Platte Braunkohle abgebaut. Den Namen „Klüttenweg“ verdankt die Route den ersten handgeformten Braunkohle-Briketts, welche im Rheinischen Revier auch „Klütten“ genannt wurden. Die Briketts wurden über den Klüttenweg, welcher als historischer Weg auch in Teilen begangen wird, in die umliegenden Ortschaften, wie bspw. nach Bornheim, transportiert.

Informationen zur Route

Highlights (dunkelrote Nummern)

1 Naturschutzgebiet Berggeistweiher

2 Lucretiasee

3 Swister Turm (Rest einer romanischen Kirche, 12. Jh.)

4 Gut Birkhof (historische Gemäuer und Reitställe)

5 Backsteinkapelle am Birkhof (neugotische Kapelle, 1912)

 

Einkehrmöglichkeit (orange Nummern)

1 Restaurant Birkhof

 

Einstiegspunkte

P1 H1 Birkhof, Brühl (Linie 985)

P2 Swister Türmchen

P3 Sportplatz Merten

P4 Swisterberg, Weilerswist (Linie 985)

Verhalten in der Natur

Bitte verhalten Sie sich der Natur gegenüber respektvoll und halten Sie die folgenden Regeln ein:

  • Benutzen Sie nur befestigte Wege.
  • Pflanzen und Tiere sollten dort belassen werden, wo sie von Natur aus sind.
  • Abfälle aller Art sind wieder mitzunehmen. Müll gehört weder in die Seen noch in den Wald.
  • Hunde sind anzuleinen.
  • Das Baden ist nur an ausgewiesenen Stellen gestattet.
  • Das Entzünden von Feuer (weder Lagerfeuer noch Grillen) ist nicht erlaubt.
  • Nehmen Sie gegenseitig Rücksicht aufeinander.

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