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Zweckverband Naturpark Rheinland

Der Naturpark Rheinland wird von einem öffentlich-rechtlichen Zweckverband verwaltet und betreut.
Der Verbandsvorsteher führt die laufenden Geschäfte und die Verwaltung des Zweckverbandes. Die Mitglieder des Zweckverbandes entsenden ihre Vertreter in die Verbandsgremien, den Verbandsausschuss und die Verbandsversammlung. Obwohl die Städte und Gemeinden des Verbandsgebietes nicht Mitglieder des Zweckverbandes sind, werden auch sie durch den "Planungsausschuss Nord" bzw. den "Planungsausschuss Süd" in die Arbeit des Zweckverbandes eingebunden.

Verbandsvorsteher

Landrat Frank Rock

Stellvertretender Verbandsvorsteher

Landrat Markus Ramers

Rhein-Erft-Kreis
Willy-Brandt-Platz 1, 50126 Bergheim
Telefon: +49 (0)2271 83-0
Fax: +49 (0)2271 83-2300
www.rhein-erft-kreis.de

Kreis Euskirchen
Jülicher Ring 32, 53879 Euskirchen
Telefon: +49 (0)2251 15-0
Fax: +49 (0)2251 15-666
www.kreis-euskirchen.de

Rhein-Sieg-Kreis
Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg
Telefon: +49 (0)2241 13-0
Fax: +49 (0)2241 13-2179
www.rhein-sieg-kreis.de

Stadt Köln
Historisches Rathaus 50667 Köln
Telefon: +49 (0)221 221-0
Fax: +49 (0)221 221-22211
www.stadt-koeln.de

Bundesstadt Bonn
Berliner Platz 2, 53103 Bonn
Telefon: +49 (0)228 77-0
Fax: +49 (0)228 77-4646
www.bonn.de

RWE Power AG
Stüttgenweg 2, 50935 Köln
Telefon: +49 (0)221 480-0
Fax: +49 (0)221 480-1351
www.rwe.de

Die Verbandsversammlung ist das beschlussfassende Organ des Zweckverbandes. Sie besteht aus den Vertretern der Verbandsmitglieder und wird nach Bedarf, mindestens jedoch einmal im Haushaltsjahr schriftlich einberufen. Die genauen Aufgaben der Verbandsversammlung können Sie der Satzung entnehmen.

Vorsitzende*r
Jürgen Wehlus


Stellvertretende*r Vorsitzende*r
Constanze Aengenvoort


Stadt Köln
Manfred Kaune
Robert Schallehn
Christiane Jäger
Constanze Aengenvoort

 

Rhein-Erft-Kreis
Prof. Dr. Sylvia Knecht
Marita Pörner
Nicole Kolster
Uwe Zaar

 

Rhein-Sieg-Kreis
Carmen Döhnert
Hildegard Helmes
Sven Kraatz

 

Stadt Bonn
Dr. Daniel Rutte
David Baier
Jürgen Wehlus

 

Kreis Euskirchen
Achim Blindert
Erwin Jakobs
Michael Höllmann

 

RWE Power AG
Werner Sihorsch

Der Verbandsausschuss besteht aus je einem Vertreter jedes Verbandsmitgliedes.

Die Mitglieder und ihre Stellvertretungen werden auf Vorschlag der Verbandsmitglieder von der Verbandsversammlung aus ihrer Mitte für die Dauer ihrer Zugehörigkeit zur Verbandsversammlung gewählt.

Der Verbandsausschuss beschließt über alle Angelegenheiten, soweit sie nicht der Verbandsversammlung oder den Planungsausschüssen vorbehalten sind oder es sich nicht um einfache Geschäfte der laufenden Verwaltung handelt. Außerdem berät der Verbandsausschuss die Beschlüsse der Verbandsversammlung vor.
Die genauen Aufgaben des Verbandsausschusses können Sie der Satzung entnehmen.

 

Vorsitzende*r
Hildegard Helmes

 

Stellvertretende*r Vorsitzende*r
N.N.


Stadt Köln
Christiane Jäger

 

Rhein-Erft-Kreis
Prof. Dr. Sylvia Knecht

 

Kreis Euskirchen
Erwin Jacobs

 

Stadt Bonn
Dr. Daniel Rutte

 

Rhein-Sieg-Kreis
Hildegard Helmes

 

RWE Power AG
Gregor Eßer

Obwohl die Städte und Gemeinden des Verbandsgebietes nicht Mitglieder des Zweckverbandes sind, werden auch sie durch den "Planungsausschuss Nord" bzw. den "Planungsausschuss Süd" in die Arbeit des Zweckverbandes eingebunden. Die genauen Aufgaben der Planungsausschüsse können Sie der Satzung entnehmen.

Planungsausschuss Nord
Der "Planungsausschuss Nord" ist innerhalb des Verbandsgebietes zuständig für das Gebiet der Stadt Köln, des Rhein-Erft-Kreises und des Kreises Euskirchen.

Vorsitz:
zur Zeit nicht besetzt

Stellvertretender Vorsitzender:
zur Zeit nicht besetzt

Belegene kreisangehörige Städte und Gemeinden:
Stadt Bedburg
Stadt Bergheim
Stadt Brühl
Gemeinde Elsdorf
Stadt Erftstadt
Stadt Frechen
Stadt Hürth
Stadt Kerpen
Stadt Pulheim
Stadt Wesseling
Stadt Euskirchen
Gemeinde Weilerswist
Stadt Zülpich

 

Planungsausschuss Süd
Der "Planungsausschuss Süd" ist für die Gebiete der Stadt Bonn und des Rhein-Sieg-Kreises zuständig, die innerhalb des Verbandsgebietes liegen.

Vorsitz:
zur Zeit nicht besetzt

Stellvertretender Vorsitzender:
zur Zeit nicht besetzt

Belegene kreisangehörige Städte und Gemeinden:
Gemeinde Alfter
Stadt Bornheim
Stadt Meckenheim
Stadt Rheinbach
Gemeinde Swisttal
Gemeinde Wachtberg

Die Satzung des Naturpark Rheinland - zum Herunterladen

Der Naturparkplan, Fortschreibung Dezember 2017 - zum Herunterladen

Die Geschichte des Naturpark Rheinland reicht bis in das Jahr 1959 zurück.
Er wurde unter dem Namen "Naturpark Kottenforst" gegründet - nach dem Naturpark Siebengebirge der zweite Naturpark in Nordrhein-Westfalen. Insgesamt gab es zu dieser Zeit nur sieben Naturparke in ganz Deutschland.

Das damalige Gebiet umfasste nur die Kottenforst Wälder und den Rheinbacher Wald. 1967 erfolgte die Umbenennung in "Kottenforst-Ville", als der Naturpark um die rekultivierten Gebiete der Ville erweitert wurde. Sie hatten zuvor zum "Erholungspark Ville" gehört. Dieser war 1965 von einer kommunalen Organisation gegründet worden. Dem "Erholungspark Ville e.V." gehörten die Altkreise Köln und Bergheim (später Rhein-Erft-Kreis), der Kreis Euskirchen, der Altkreis Bonn (später Rhein-Sieg-Kreis), die Stadt Köln, der Landschaftsverband Rheinland und die Rheinische Braunkohlewerke AG sowie die im Erholungspark gelegenen kreisangehörigen Städte und Gemeinden an.
Träger des Naturparks war zu dieser Zeit der Regierungspräsident Köln. Die Geschäftsführung lag beim Forstamt Kottenforst.

Im Jahr 1978 wurde dann der Zweckverband als einheitliche Organisationsform gegründet.

Die heutigen Naturparkgrenzen wurden im Jahr 1986 offiziell durch das Land Nordrhein-Westfalen anerkannt. Am 12.12.2005 beschloss die Verbandsversammlung des Naturparks die Umbenennung in "Naturpark Rheinland".