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Kottenforst-Runde

Wandern im Kottenforst

Die Kottenforst-Runde führt auf 14,2 km durch das größte geschlossene Waldgebiet im Naturpark Rheinland. Der Kottenforst ist ein Beispiel für einen vom Menschen geprägten Wald: Kurfürst Clemens August ließ für seine Jagd breite Alleen und Wege anlegen. Zur Verwaltung seines Jagdgebiets errichtete er u.a. das Schönwaldhaus (1). Entlang der Route liegen zahlreiche Wegekreuze, eines wurde sogar in der Mauer um das
Schönwaldhaus eingearbeitet. An der Villiper Allee liegt ein Jakobskreuz (2), welches ursprünglich dem Apostel Jakobus gewidmet war. Im
18. Jahrhundert wurde das damalige Holzkreuz durch eines aus Stein ersetzt. Den Namen Wolfskreuz erhielt es wohl, da im Wappen ein Wolf und auf den Kreuzstammteilen vier Wolfspfoten abgebildet sind. Am sogenannten Hogenschurz-Kreuz (3) soll Caspar Hogenschurz von Friesdorf vom Blitz getroffen worden sein. Zum Gedenken an dieses Ereignis werden auch heute noch hin und wieder Blumen dort niedergelegt. Die noch vorhandenen Gräben bei Schweinheim zeugen als Bodendenkmal vom früheren Verlauf des Venner Ringwalls (4) (s. Godesburg-Runde). Das Annaberger Feld (5) ist die einzige größere räumliche Aussparung im Kottenforst. Eine 1,5 km lange Obstbaumallee mit alten Sorten führt durch das Feld.

Informationen zur Route

Highlights (dunkelrote Nummern)
1 Schönwaldhaus
2 Jakobskreuz
3 Hogenschurz-Kreuz
4 Venner Ringwall
5 Annaberger Feld

 

Einstiegspunkte
P1 Waldau
H1 Waldau, Bonn (Linie 602)
H2 Viktorshöhe, Bonn (Linien 638, 639)
H3 Sportplatz, Wachtberg (Linie 881)

 

Da es sich um einen Rundwanderweg handelt, sind sowohl Start- und Zielpunkt als auch die Laufrichtung frei wählbar.

Verhalten in der Natur

Bitte verhalten Sie sich der Natur gegenüber respektvoll und halten Sie die folgenden Regeln ein:

  • Benutzen Sie nur befestigte Wege.
  • Pflanzen und Tiere sollten dort belassen werden, wo sie von Natur aus sind.
  • Abfälle aller Art sind wieder mitzunehmen. Müll gehört weder in die Seen noch in den Wald.
  • Hunde sind anzuleinen.
  • Das Baden ist nur an ausgewiesenen Stellen gestattet.
  • Das Entzünden von Feuer (weder Lagerfeuer noch Grillen) ist nicht erlaubt.
  • Nehmen Sie gegenseitig Rücksicht aufeinander.

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