Zum Hauptinhalt springen

Der Naturpark hat jetzt digitale Unterstützung

Frag unseren digitalen Naturpark-Ranger!

Der Naturpark geht neue Wege, um Besuchende über richtiges Verhalten in sensiblen Naturräumen zu informieren.
Dazu kann der Naturpark-Ranger befragt werden. Als digitaler Ansprechpartner gibt er rund um die Uhr viele nützliche Tipps und Infos zum richtigen Verhalten in der Natur!

 

Was kann der Naturpark-Ranger?

Der Naturpark-Ranger ist darauf ausgerichtet, Erholungssuchende im Naturpark auf einfache Weise die Verhaltensregeln im Schutzgebiet zu vermitteln: Was ist wo erlaubt? Was sollte ich vermeiden? Wie verhalte ich mich zum Schutz von Tieren und Pflanzen richtig? 

Doch der Naturpark-Ranger kann noch mehr:
Er informiert die Erholungssuchenden über weitere Angebote vor Ort, wie etwa Möglichkeiten zum Wandern, das nächstgelegene Café, zusätzliche Parkmöglichkeiten, ausgewiesene Bereiche, die sich für den Spaziergang mit dem Hund eignen, erlaubte Stellen zum Pilzesammeln oder Grillen – und beantwortet all diese Fragen niedrigschwellig, freundlich und rund um die Uhr.

Start der Testphase an drei Seen im Naturpark

In der ersten Phase wird der Naturpark-Ranger für drei Seen im Naturpark Rheinland eingesetzt:

Er gibt Auskunft zu den wichtigsten Regeln rund um den Otto-Maigler-See, den Bleibtreusee und den Heider Bergsee.

Diese drei Seen bilden den Kernraum für wasserbezogene Erholung im Naturpark Rheinland und sind Teil der Ville-Seen-Platte, die infolge des Braunkohleabbaus im Rheinischen Revier entstanden ist. Heute zählen die Ville-Seen zu den beliebtesten Ausflugszielen der Region.

Ziel ist es, zunächst zu beobachten, wie Besucher*innen den digitalen Assistenten nutzen, welche Fragen tatsächlich gestellt werden und wo Optimierungsbedarf besteht. Die Erkenntnisse aus dieser Testphase sollen als Grundlage für eine mögliche Ausweitung des Projekts auf andere Bereiche im Naturpark dienen.

Scannen und testen!

An den zentralen Einstiegsorten zu den Seen und entlang der Wege im Naturpark werden in den kommenden Tagen Infomationstafeln mit QR-Codes angebracht, die die Besucher*innen direkt zum Naturpark-Ranger führen – ohne App-Download, ohne Anmeldung, direkt vom Smartphone.

Wer möchte, darf auch hier direkt testen:


Aufs Bild klicken und los geht´s!

Für Anregungen und Fragen zum digitalen Naturpark-Ranger nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.

Hintergrund des Projektes

Künstliche Intelligenz im Dienst des Naturschutzes

Die Idee hinter diesem Projekt ist einfach: Wer die Regeln kennt und versteht, hält sie auch ein. Ein KI-Assistent kann dieses Wissen niedrigschwellig und jederzeit zugänglich machen – ohne zusätzliches Personal, ohne Wartezeiten.

Der Naturpark Rheinland hat sich gemeinsam mit dem AI Village an die TU Berlin gewandt. Die Idee war es zu testen, wie breit die möglichen Einsatzfelder von KI-Assistenten nicht nur im Tourismus, sondern auch im Naturschutz sind.

Das Projekt verbindet drei Bereiche: praktische Ausbildung, wissenschaftlichen Innovationstransfer und nachhaltigen Naturschutz.

Besonders hervorzuheben ist die soziale Dimension: Für die Studierenden von IT Career Hub war dies die erste Praxiserfahrung nach ihrer Ausbildung. Es handelt sich um Erwachsene mit internationaler Berufs- und Lebenserfahrung, die als Zugewanderte in Deutschland neu starten. Wer als Migrant auf dem deutschen Arbeitsmarkt Fuß fassen möchte, steht vor einer bekannten Hürde: Ohne deutschen Berufseinstieg kein Job – ohne Job kein Berufseinstieg. Dieses Projekt durchbricht genau diesen Kreislauf. Die Studierenden haben an einem echten Auftragsprojekt mitgewirkt, reale Verantwortung übernommen und können nun nachweislich auf praktische Erfahrung in Deutschland verweisen – ein entscheidender Vorteil bei der Jobsuche.

Die beteiligten Organisationen

Naturpark Rheinland (naturpark-rheinland.de) — Der Naturpark Rheinland schützt und entwickelt die Natur- und Kulturlandschaft zwischen Aachen, Köln und Düsseldorf und macht sie für Besucher erlebbar.


AI Village (aivillage.de) — AI Village fördert den Einsatz von KI-Technologien für gesellschaftlich relevante Anwendungen und bringt Partner aus Wissenschaft, Wirtschaft und öffentlichem Sektor zusammen.


Technische Universität Berlin – Fachgebiet Arbeitslehre/Technik und Partizipation — Das Fachgebiet forscht zu Fragen der Technikbildung, digitalen Partizipation und des Innovationstransfers. Es bringt die wissenschaftliche Expertise in das Projekt ein und begleitet die Umsetzung im Rahmen der Forschungs- und Transferarbeit.


IT Career Hub — IT-Weiterbildungsschule qualifiziert Menschen mit internationaler Erfahrung für deutschen IT-Arbeitsmarkt durch echte Praxisprojekte. Diese gleichzeitig als erster beruflicher Nachweis in Deutschland dienen und die Chancen der Absolventinnen und Absolventen auf dem Arbeitsmarkt gezielt stärken.


GastBot (gastbot.de) — DSGVO-konforme SaaS-Plattform für KI-Assistenten und KI-Agenten für KMU im Tourismus. GastBot entstand aus der wissenschaftlichen Arbeit von Rozaliia Tarnovetckaia an der TU Berlin – mit dem Ziel, akademisches Wissen in praxistaugliche, skalierbare Lösungen für den Markt zu übertragen.

Die Wälder im Naturpark Rheinland werden von vielen Menschen genutzt. Dabei kommt es oftmals zu Konflikten zwischen Naturschutz, Forstwirtschaft, Sporttreibenden und Erholungssuchenden. Das Regionalforstamt Rhein-Sieg-Erft hat daher unter dem Motto "Miteinander im Wald" einige Regeln aufgestellt. Sie sollen helfen, diese Konflikte zu vermeiden und zu mehr Rücksichtnahme aufrufen:

  • Bitte verhalten Sie sich der Natur gegenüber respektvoll.
  • Nehmen Sie aufeinander Rücksicht und akzeptieren Sie die anderen und ihren Anspruch an den Wald.
  • Entwickeln Sie Verständnis für die anderen und ihr Tun.
  • Bemühen Sie sich um einen freundlichen und höflichen Tonfall - auch bei Konflikten.

Wir freuen uns, dass Sie mit Ihrem Hund im Naturpark Rheinland unterwegs sind.
Sicher möchten Sie wie wir Konflikte mit Mensch oder Natur vermeiden, die leider immer wieder auftreten.

Hier sind daher ein paar Regeln, die dabei helfen sollen:

Im Wald
Das Landesforstgesetz kennt nur eine Regel für das Mitführen von Hunden im Wald: Außerhalb der Wege muss der Hund angeleint sein. Das heißt, er darf frei herumlaufen, sofern er im Einflussbereich seines Besitzers oder seiner Besitzerin bleibt, nicht alleine die Wege verlässt und es sich nicht um ein Naturschutzgebiet handelt.

In der freien Landschaft
Laut Landschaftsgesetz gibt es in der freien Landschaft kein Anleingebot für Hunde. (Eine Ausnahme sind besonders geschützte Bereiche. Dort können andere Regeln gelten.)
Aber bitte lassen Sie Ihr Tier nicht auf landwirtschaftlich genutzten Flächen herumlaufen!
Wenn Hunde auf Feldern herumlaufen oder ihr Geschäft verrichten, können eingesäte Parzellen zerstört und die Bewirtschaftung und Ernte der Felder erschwert oder unmöglich gemacht werden. Heimische Feldtiere, wie der Feldhase, oder bodenbrütende Vogelarten, wie die Feldlerche, können durch Ihren Hund so schwer gestört werden, dass sie oder ihr Nachwuchs sterben oder andere Schäden entstehen. Dasselbe gilt auch für Pferde und andere Weidetiere.
Im Zweifelsfall wird der Hundebesitzer oder die Hundebesitzerin für Schäden und getötete Tiere haftbar gemacht.

In Ortschaften
Laut Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen gehört es zu den allgemeinen Pflichten eines Halters bzw. einer Halterin, seinen bzw. ihren Hund in innerörtlichen Bereichen mit Publikumsverkehr (wie in Fußgängerzonen oder ähnlichem) sowie in Park-, Garten- und Grünanlagen an der Leine zu führen. Ausnahmen bilden gesondert ausgeschilderte Hundeauslaufbereiche.

In Naturschutzgebieten
Dort ist das Anleinen der Hunde Pflicht und sowohl Herrchen und Frauchen als auch Hunde dürfen die Wege nicht verlassen.

In Landschaftsschutzgebieten
In Landschaftsschutzgebieten müssen Sie Ihren Hund zwar auf den Wegen nicht an der Leine führen, aber Sie müssen durch Anleinen oder andere Maßnahmen verhindern, dass er in Gebüschen, Feldgehölzen, im Wald und an den Ufern stehender oder fließender Gewässer wildlebende Tiere aufschreckt oder gar jagt.

Einschränkungen und besondere Regelungen
Große Hunde (mind. 40 cm, 20 kg) sind innerhalb von, im Zusammenhang bebauter Ortsteile außerhalb von abgegrenztem Besitz auf allen öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen angeleint zu führen. Gefährlich eingestufte Hunde und Hunde bestimmter Rassen (die keine Verhaltensprüfung abgelegt haben) sind außerhalb von abgegrenztem Besitz grundsätzlich zu Leine und Maulkorb verpflichtet, auch im Wald und auf Feldwegen.

Manche Kommunen haben Regeln festgelegt, die die bestehenden Gesetze noch verschärfen.
So gilt zum Beispiel in manchen kommunalen Bereichen grundsätzlich Anleinpflicht.
Eine Ausnahmereglung im Naturpark Rheinland ist die, nach Seesatzung geregelte, Anleinpflicht für Hunde am Otto-Maigler-See in Hürth. In der Satzung für die Nutzung der Erholungsanlage Otto-Maigler-See vom 27.06.1984 - veröffentlicht im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Köln, Nr. 31 vom 30.07.1984 - steht unter § 27 Hunde: Im Bereich der gesamten Erholungsanlage sind Hunde an der Leine zu führen.

Und auch dessen sollte sich jeder Hundebesitzer und jede Hundebesitzerin bewusst sein: Das Landesjagdgesetz NRW regelt den "Schutz des Wildes vor wildernden Hunden". Schließlich kann es vorkommen, dass ein freilaufender Hund ein Tier wittert, die Verfolgungsjagd aufnimmt und sich dadurch vollständig den Anweisungen des Besitzers oder der Besitzerin entzieht. Das Gesetz erlaubt sogar, wildernde Hunde abzuschießen, doch stets als letzte aller Maßnahmen zum Schutz des Wildes.

Reiten in der freien Landschaft und im Wald ist in NRW durch das Gesetz zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz) geregelt.

Wo darf ich reiten?
 

Reitwege
Im Wald ist Reiten nur auf gekennzeichneten Reitwegen gestattet. Die Wege, auf denen geritten werden darf, sind durch ein blaues Schild mit einem weißen Reitersinnbild gekennzeichnet. Anstelle eines Schildes kann das Reitersinnbild auch auf Bäume aufgesprüht sein.

Gekennzeichnete Wanderwege
Wanderwege dürfen nur durch Reiter mitbenutzt werden, wenn sie durch ein Schild mit weißem Hufeisen besonders gekennzeichnet sind. Dieses Symbol kann auf Bäumen oder anderen Untergründen angebracht sein.

In der freien Landschaft
In der freien Landschaft ist das Reiten auf öffentlichen Verkehrsflächen sowie auch auf privaten Straßen und Wegen gestattet. Auf Wegen und Plätzen, die mit einem rot umrandeten Reitverbotsschild mit schwarzem Reitersinnbild gekennzeichnet sind, ist das Reiten nicht erlaubt.

Nicht vergessen: Reitplaketten

Wer in der freien Landschaft, im Wald, auf Straßen oder Wegen reitet, muss an seinem Pferd beidseitig ein Reitkennzeichen mit je einer Jahresreitplakette gut sichtbar am Zaumzeug anbringen.
Diese Reitplakette wird in einer jährlich wechselnden Farbe ausgegeben und gilt nur für das aufgedruckte Kalenderjahr. Kennzeichen und Plaketten werden von den jeweiligen Kreisverwaltungen ausgegeben.
Wer ohne Kennzeichen und gültige Reitplakette oder in Naturschutzgebieten, Landschaftsschutzgebieten, Nationalparken und geschützten Biotopen sowie innerhalb geschützter Landschaftsbestandteile reitet, wird mit einem Bußgeld belegt.
 

Wichtige Verhaltensregeln

Hier sind ein paar Regeln, die dabei helfen sollen, Konflikte zu vermeiden. Bitte bedenken Sie immer, dass ein Fehlverhalten Einzelner die gesamte Reiterschaft in ein schlechtes Licht stellen kann.

  • Reiten Sie nur dann ins Gelände, wenn Sie in der Lage sind, auch kritische Situationen zu meistern.
  • Nehmen Sie bitte Rücksicht auf andere Erholungssuchende, und parieren Sie Ihr Pferd beim Begegnen rechtzeitig zum Schritt durch.
  • Bleiben Sie auch nach starken Niederschlägen auf den Reitwegen und vermeiden Sie ein Ausweichen auf die Randbereiche der Wege.
  • Das Reiten geschieht auf eigene Gefahr! Sorgen Sie deshalb für ausreichenden Versicherungsschutz: Tierhalterhaftpflichtversicherung, Unfallversicherung.
  • Lassen Sie Ihre Hunde beim Reiten zu Hause. Beunruhigen Sie nicht freilebende Wildtiere. Das Freilaufenlassen von Hunden ist nach dem Landesforstgesetz NRW außerhalb der Wege verboten.
  • Beachten Sie, dass das Reiten auf Feldern nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Grundstückseigentümers gestattet ist.