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Seenrunde

Die Seenrunde ist ein Rundweg, der mitten hineinführt in das wunderschöne Naherholungsgebiet der Wald- und Seenlandschaft des Villerückens. Dabei werden gleich mehrere Seen passiert: Liblarer See (2) , Bleibtreusee (4) , Heider Bergsee (3) , Pingsdorfer See sowie Unter-, Mittel- und Obersee. Die älteren Rekultivierungswälder am Untersee (1) können bereits Bäume mit einem Alter von 30 bis hin zu 70 Jahren aufweisen.


Der Weg verläuft größtenteils durch Wald, an einigen Stellen aber auch direkt entlang der Seen. Vor allem deren Ufer laden zum Verweilen ein – hier findet man immer ein schönes Plätzchen für eine kleine Pause. Während der Ober-, Mittel- und Untersee ebenso wie der Pingsdorfer See unter Landschaftsschutz stehen und nicht zugänglich sind, sind die drei großen Seen beliebte Badeseen. Am Liblarer See und am Heider Bergsee gibt es Strandbäder mit entsprechenden Sport- und Freizeitangeboten – „wildes Baden“ ist hier nicht erlaubt. Der Bleibtreusee verfügt neben einem Sandbadestrand auch über eine Wasserski- und Wakeboardanlage.

Informationen zur Route

Highlights (dunkelrote Nummern)

1 Ältere Rekultivierungswälder am Untersee

2 Liblarer See mit Strandbad

3 Heider Bergsee mit Strandbad und Campingplatz

4 Bleibtreusee mit Wasserskianlage

 

Einkehrmöglichkeiten (orange Nummern)

1 Waldbiergarten in Erftstadt Oberliblar

2 Sonnendeck Bleibtreusee (Saisonal)

3 Strandhaus Brühl

4 Wasserturm Brühl

 

Einstiegspunkte

P1 H1 Bahnhof Erftstadt-Liblar (Linien RE12, RE22, RB24, 920, 955, 977, 979, 990)

P2 Strandbad Liblarer See

P3 Bleibtreusee Wasserturm, Brühl (Linie 705)

P5, H5 Bahnhof Brühl (Linien RB 26, RB 48, RE 5)

H2 Liblarer See, Erftstadt (Linien 979, 990)

H3 Heide, Brühl (Linie 979)

 

 

Verhalten in der Natur

Bitte verhalten Sie sich der Natur gegenüber respektvoll und halten Sie die folgenden Regeln ein:

  • Benutzen Sie nur befestigte Wege.
  • Pflanzen und Tiere sollten dort belassen werden, wo sie von Natur aus sind.
  • Abfälle aller Art sind wieder mitzunehmen. Müll gehört weder in die Seen noch in den Wald.
  • Hunde sind anzuleinen.
  • Das Baden ist nur an ausgewiesenen Stellen gestattet.
  • Das Entzünden von Feuer (weder Lagerfeuer noch Grillen) ist nicht erlaubt.
  • Nehmen Sie gegenseitig Rücksicht aufeinander.

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